Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich

Allen Leistungen im Rahmen von Seminar- und Lehrgangsveranstaltungen von der ZHH-Bildungswerk GmbH liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.

2. Veranstalter

Veranstalter als Leistungsgeber ist die ZHH-Bildungswerk gGmbH. Kunden des Leistungsgebers werden als Leistungsnehmer bezeichnet. Der Leistungsgeber führt berufliche Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Unternehmer und deren Mitarbeiter aus der Hartwaren-Branche durch. Er arbeitet nach zeitgerechten und zukunftsorientierten pädagogischen Gesichtspunkten, wobei der Schwerpunkt in der praktischen Kenntnisvermittlung unter sachverständiger Anleitung liegt.

3. Seminarkosten

In der Teilnehmer-Gebühr für Seminare, Lehrgänge und Tagungen sind die Kosten für Vorträge, Arbeitsunterlagen, Organisation und Leitung enthalten, nicht aber für Unterbringung und Verpflegung sowie Tagungspauschalen.

4. Anmeldung

Der Leistungsnehmer schickt ein voll­ständig ausgefülltes Anmeldeformular per Post, E-Mail, per Fax oder online dem Leistungsgeber zu. Mit der Anmeldung kommt zwischen dem Leistungsnehmer und dem Leistungsgeber ein Vertrag zustande.

5. Seminarinformation

Der Leistungsnehmer erhält zeitnah – in der Regel ca. 3 Wochen – vor Beginn einer Veranstaltung eine Seminareinladung mit allen wichtigen und notwendigen Einzelheiten zur Veranstaltung.

6. Stornierung

Sollte der Leistungsnehmer gezwungen sein, seine Anmeldung zu stornieren, fallen folgende Bearbeitungsgebühren an:

  • Bis 28 zu Tagen vor Seminarbeginn: Keine
  • Bis zu 14 Tagen vor Seminarbeginn: 100,-- EUR
  • Bis zu 8 Tagen vor Seminarbeginn: 50 % der Teilnehmergebühr
  • Ab 7 Tagen vor Seminarbeginn wird die volle Seminargebühr berechnet.

Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Abmeldung. Der Leistungsnehmer ist berechtigt eine Ersatzperson zu benennen. In diesem Fall entfällt die Stornogebühr. Leistungsnehmer, die danach zurücktreten oder die zu den Veranstaltungen nicht oder teilweise nicht erscheinen, sind grundsätzlich zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. Bei Lehrgängen und Studienreisen sind die Bedingungen gültig, die im Angebot vermerkt sind. Fehlen solche Bedingungen, so gelten für Lehrgänge und Reisen in Deutschland die vorgenannten Bedingungen und für Auslandsreisen:

  • Bis zu 60 Tagen vor Reisebeginn: kostenfreie Stornieren
  • Bis zu 45 Tagen vor Reisebeginn: 100,-- EUR Stornogebühren
  • Bis zu 30 Tagen vor Reisebeginn: 25 % des Reisepreises
  • Bis zu 14 Tagen vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
  • Bei späterem Rücktritt wird der volle Reisepreis berechnet.
7. Ausfall/Änderungen von Seminaren und Lehrgängen

Bei zu geringer Teilnehmerzahl und im Falle höherer Gewalt (z. B. Krankheit des Referenten) behält sich der Leistungsgeber vor, die Veranstaltung abzusagen. Bei zu geringer Teilnehmerzahl wird der Leistungsnehmer spätestens 5 Arbeitstage vorher informiert; in Fällen höherer Gewalt so schnell wie möglich. Ansprüche auf Schadenersatz entstehen dem Leistungsnehmer durch die Seminarabsage nicht. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden zurückerstattet. Änderungen der Veranstaltungsorte und Termine bleiben vorbehalten. Inhalt und Ablauf des Seminarprogramms sowie der Einsatz bestimmter Dozenten und Referenten können – unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung – geändert werden. Dies berechtigt den Leistungsnehmer weder zu einem Rücktritt vom Vertrag noch zu einer Minderung des Rechnungsbetrages. Der Leistungsgeber beauftragt Dozenten und Referenten, die das entsprechende Fachwissen vermitteln sollen. Haftungsansprüche können hieraus allerdings nicht abgeleitet werden.

8. Unterkunft und Verpflegung

Die Buchung von Hotelzimmern/Unterkünften sowie der Verpflegung erfolgt in der Regel durch den Leistungsgeber. Er tritt allerdings nur als Vermittler auf. Sollten Stornogebühren für die im Auftrag vorgenommenen Reservierungen (Hotel) und Verpflegungsleistungen anfallen, so werden diese dem Leistungsnehmer vollumfänglich weiterbelastet.

9. Haftung/Sicherheitsvorschriften

Der Leistungsgeber haftet für keinerlei Schäden, die mittelbar oder unmittelbar durch die Durchführung oder Nichtdurchführung einer Veranstaltung entstehen, es sei denn, dass diese Schäden durch den Leistungsgeber bzw. dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Die jeweiligen Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten.

10. Urheberrechte

Alle Schulungsunterlagen (gleich in welcher Form) unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen reproduziert, verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden. Sie sind nur für den persönlichen Gebrauch der Leistungsnehmer bestimmt.

11. Rechnungsstellung

Die Rechnungstellung erfolgt vor Beginn der Veranstaltung. Mit der Anmeldung übernimmt der Leistungsnehmer die Verpflichtung, die Teilnahmegebühr in voller Höhe ohne Abzug von irgendwelchen Nachlässen bis spätestens – falls nicht anders mit der Leistungsgeber vereinbart – zum Beginn der Veranstaltung zu begleichen. Die Teilnahmegebühren sind unabhängig von Leistungen Dritter vom Vertragspartner zu entrichten.

12. Datenschutz

Fällt ein Leistungsnehmer unter den persönlichen Schutzbereich des Datenschutzgesetzes, so erklärt er sich mit der Verarbeitung seiner Daten einverstanden, soweit es für den Zweck des Vertrags erforderlich ist.

13. Allgemeine Gültigkeitsklausel

Sollte eine oder mehrere Bedingungen unwirksam sein, so bleiben jedoch die übrigen Klauseln gültig. Ungültige Klauseln sind nach dem Willen der Parteien sinngemäß auszulegen.

14. Gerichtsstand

Soweit der Leistungsnehmer Kaufmann ist, wird als Gerichtsstand Düsseldorf für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten vereinbart.